BGH Entscheidung vertagt: Gebrauchtsoftware Markt weiter gespalten!

Was momentan beim Kauf von Gebraucht-Software zu beachten ist:

„Modell Safe“: „Rechtssicherer Erwerb von Gebrauchtsoftware“
Der Verkauf von Einzelplatz-Lizenzen und von kompletten Volumen-Lizenz-Verträgen ist von dem BGH Verfahren nicht betroffen.

„Modell Risk“:  „Teil-Lizenzen aus Volumenverträgen“ und „Download-Software“ weiter unklar

Fazit: Finger weg von Lizenzangeboten nach Modell B, da rechtliches Restrisiko vorhanden  – auch wenn diese gebrauchten Lizenzen wesentlich billiger angeboten werden. Nur Einzellizenzen oder komplette Volumenverträge kaufen, wie sie U-S-C anbietet.

Und bei weiteren Fragen: Telefonische Erstberatung von U-S-C nutzen, die kostet nichts! Kunden, Einkäufer und EDV-Leiter, die bei U-S-C gebrauchte Software einkaufen, können weiterhin unbesorgt sein,  egal was BGH und andere Gerichte in Zukunft entscheiden werden.

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