Morgen Urteilsverkündung des OLG Düsseldorf im Prozess UsedSoft vs. U-S-C:

„Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen?“

München, 11.07.2016 – Als unabhängiger SAM- und Lizenz-Audit-Experte rät die U-S-C seit Jahren:
„Nach wie vor Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen!“

Gegen die Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit der Veröffentlichung dieser Meinung reichte UsedSoft GmbH beim Landgericht Düsseldorf Klage ein und verlor am 05.08.2015* in allen Punkten. Die UsedSoft GmbH akzeptierte das Urteil nicht und ging in Berufung. Nun fällt am Dienstag, 12. Juli 2016, das Oberlandesgericht Düsseldorf sein finales Urteil in dieser Angelegenheit.

U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner: „Wir sind gespannt auf die Urteilsverkündung, denn wir hoffen auf mehr Klarheit für unsere Kunden bezüglich des Themas Kauf von aufgespaltenen Microsoft Volumenlizenzen.“

Die U-S-C GmbH führt als ausgebildeter Lizenzgutachter seit vielen Jahren sehr erfolgreich von Microsoft unabhängige Lizenzgutachten durch und kennt gerade im Falle von Audits die eventuellen Restrisiken von Gebrauchtsoftware sehr genau. „Beispielsweise die ablehnende Haltung von Microsoft gegenüber Notar-Testaten als Lizenznachweis im Falle einer Lizenz-Plausibilisierung ist immer wieder ein Thema, das im Falle eines Audits Probleme aufwirft“, weiß U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner, „Lizenz-Sicherheit ist uns extrem wichtig. Wir empfehlen daher, Gebrauchtsoftware nur strikt gemäß nach den entsprechenden EuGH-Vorgaben zu kaufen.“

 *Urteil des LG Düsseldorf 12 O 76/15 vom 05.08.2015 usedSoft vs. U-S-C, aufgrund Berufung noch nicht rechtskräftig.

KPMG Audit Aufforderung oder Microsoft Compliance Initiative?

kpmg-sam-lizenz-workshopkpmg-sam-lizenz-workshopJetzt unabhängig bleiben – aber KPMG-sicher!

Aufforderung zum Microsoft Audit, KPMG Lizenz-Plausibilisierung oder einfach nur die aktuelle Compliance-Initiative vom Microsoft SAM Partner? „Sobald es ums Offenlegen des Lizenzwesens einer Firma geht, ist es wichtig Ruhe zu bewahren und jeden Schritt genau zu überlegen, um unabhängig und Herr des eigenen Lizenz-Bereichs zu bleiben“, weiß U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner.

U-S-C ist seit über 10 Jahren auf vom Hersteller unabhängige Lizenzberatung spezialisiert und begleitet als Mittelstands-Spezialist durchschnittlich 120 Betriebe pro Jahr diskret und rechtssicher durch Audit Prüfungen. Dabei ist U-S-C bewusst kein Microsoft SAM Partner, aber vom führenden, neutralen Wirtschafts- und Beratungsunternehmer KPMG geschult. „KPMG Audit Aufforderung oder Microsoft Compliance Initiative?“ weiterlesen

Usedsoft vs. USC „Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen?“

UsedSoft Deutschland Klage gegen U-S-C:
„Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen?“
– OLG Düsseldorf verkündet Urteil am 12.07.2016 über Rechtmäßigkeit der Aussage

Als unabhängiger SAM- und Lizenz-Audit-Experte rät die U-S-C seit Jahren:

„Nach wie vor Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen!“

Die Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit der Veröffentlichung dieser Meinung wurde vom Landgericht Düsseldorf* am 05.08.2015 in allen Punkten bestätigt. Die UsedSoft GmbH akzeptierte das Urteil nicht und legte Berufung ein. Am Dienstag, 7.Juni 2016, trafen sich beide Parteien in dieser Angelegenheit vor dem OLG Düsseldorf. Die Urteilsverkündung ist für den 12.07.2016 angesetzt.

U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner: „Wir sind gespannt „Usedsoft vs. USC „Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen?““ weiterlesen

Unlizenzierte Software, BSA zahlt Prämie an Wistleblower

BSA (Business Software Alliance)Unterlizenzierung! Whistleblower meldet Arbeitgeber bei der BSA und kassiert dafür 10.000 Euro!

Jüngster BSA-Fall: Falsche Software-Lizenzierung kostet Unternehmen 150.000 Euro Strafe.

Wie wichtig eine legale Lizenzsituation für einen Betrieb ist, zeigt der jüngste Fall der Business Software Alliance (BSA), der gerade publik wurde. Ein namentlich nicht genanntes Softwareunternehmen hatte mehrere hundert virtuelle Rechner mit Software im Wert von über 200.000 Euro ohne entsprechende Lizenzen im Einsatz. Nach einer außergerichtlichen Einigung musste das Unternehmen 150.000 Euro Schadenersatz zahlen. Dazu kamen die Kosten für die Nachlizenzierung. „Unlizenzierte Software, BSA zahlt Prämie an Wistleblower“ weiterlesen

„Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen“ – Düsseldorfer Landgericht* gibt U-S-C Recht

vorsicht-beim-kauf-von-aufgespaltenen-volumenlizenzen-duesseldorfer-landgericht-gibt-u-s-c-rechtAls SAM- und Lizenzaudit-Experte rät die U-S-C auch nach dem aktuellsten BGH-Adobe-Urteil vom 11.12.2014 ihren Kunden: „Nach wie vor Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen!“

Die Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit der Veröffentlichung dieser Meinung wurde durch das nun vorliegende aktuelle Urteil vom 05.08.2015 des Landgerichts Düsseldorf* bestätigt und die dortige Klage von usedSoft gegen U-S-C  in allen Punkten abgewiesen.

U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner freut sich über die Zustimmung des LG Düsseldorf: „Auch das jüngste BGH-Adobe-Urteil vom Dezember 2014 ändert nichts an unserer Auffassung, dass bei der Aufspaltung von Microsoft Volumenlizenzen Vorsicht geboten ist.“ „„Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen“ – Düsseldorfer Landgericht* gibt U-S-C Recht“ weiterlesen

Gebrauchte Software wird salonfähig

U-S-C im Interview mit IT-Zoom

Gebrauchte Software wird salonfähig
Bildquelle: it-zoom.de Screenshot: IT-Zoom – 18. 07. 2015 Gebrauchte Software wird salonfähig

U-S-C im Interview mit IT-Zoom.de
18. 07. 2015

IT-ZOOM ist das Wissensportal der erfolgreichen Magazine IT-DIRECTOR, IT-MITTELSTAND, MOBILE BUSINESS und DV-Dialog. IT-ZOOM bündelt Wissen über Business-Lösungen, IT-Technologien und Anwendungen. IT-ZOOM liefert IT-Profis Personalmeldungen, Tipps für IT-Management, Strategie-Interviews, Managerporträts und Investitionshilfen. „Gebrauchte Software wird salonfähig“ weiterlesen

Hinweis „Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen“ unlauterer Wettbewerb?

U-S-C Gebrauchte Software

U-S-C Gebrauchte SoftwareProzess UsedSoft Deutschland vs. U-S-C am 15. Juli 2015 vor dem LG Düsseldorf

Als SAM- und Lizenzaudit-Experte rät die U-S-C nach wie vor ihren Kunden „Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen“, beispielsweise im Blog „U-S-C Gebrauchte Software“. Die usedSoft GmbH hat daraufhin am 18. März beim Landgericht Düsseldorf  Unterlassungsklage „wegen unlauterem Wettbewerb“  gegen die U-S-C GmbH eingereicht. Die mündliche Verhandlung am Düsseldorfer Landgericht wird nächste Woche am Mittwoch, den 15. Juli 2015, stattfinden.
„Hinweis „Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen“ unlauterer Wettbewerb?“ weiterlesen

UsedSoft nimmt Berufung im Oracle-Verfahren am OLG München zurück

UsedSoft nimmt Berufung zurückUsedSoft nimmt Berufung im Oracle-Verfahren am OLG München zurück Unabhängiger Lizenzberater U-S-C: „Das ist keine Überraschung!“

München, 11.06.2015 – In unserer letzten Mitteilung haben wir unseren Kunden darüber informiert, dass usedSoft zum wiederholten Mal mit einer Klage gegen die U-S-C versucht,  uns unsere Meinungsdarstellung  zu aktuellen Urteilen bzgl. der Gebrauchtsoftware zu verbieten („Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumen Lizenzen?“).

Interessant auch in diesem Zusammenhang der neueste Newsletter von usedSoft* zum wegweisenden Oracle-Verfahren. Hier erklärt usedSoft, dass man die zugrunde liegende Klage zurückgenommen habe, „da ja nun alle relevanten Rechtsfragen durch EuGH und BGH letztinstanzlich geklärt sind“*.

Die Kanzlei TCI , die in diesem Verfahren Oracle vertritt und damit „live“ dabei war, berichtet auf ihrer Webseite**  allerdings etwas anderes.: Danach hat usedSoft nämlich in dem Klageverfahren nicht nur zwei Unterlassungserklärungen zugunsten von Oracle abgegeben, sondern sogar auch die von usedSoft eingelegte Berufung zurückgenommen, scheint also quasi „freiwillig“ den Prozess verloren zu haben, offenbar alle Prozesskosten inklusive: „UsedSoft nimmt Berufung im Oracle-Verfahren am OLG München zurück“ weiterlesen

usedSoft Deutschland verklagt Lizenzgutachter U-S-C „wegen unlauterem Wettbewerb“

Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen?

Am 18. März reichte die usedSoft GmbH beim Landgericht Düsseldorf Unterlassungsklage gegen die U-S-C GmbH „wegen unlauterem Wettbewerb“ ein. Hintergrund ist u.a. der folgende Hinweis der U-S-C in einem Blogbeitrag vom 09.01.2015: „Nach wie vor Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen“.

„Diese Lizenz-Meinung lassen wir uns nicht verbieten“, so U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner und weiter: „Wir freuen uns auf den Prozess. Denn wir hoffen auf mehr Klarheit für unsere Kunden bezüglich des Themas „Kauf von aufgespaltenen Microsoft Volumenlizenzen“. Wir raten bei einem solchen Kauf ganz bewusst nach wie vor zur Vorsicht, denn wir sind ja nicht nur Spezialist für den Handel mit Gebrauchter Software, sondern führen als ausgebildeter Lizenzgutachter seit vielen Jahren sehr erfolgreich von Microsoft unabhängige SAM Audits durch. „usedSoft Deutschland verklagt Lizenzgutachter U-S-C „wegen unlauterem Wettbewerb““ weiterlesen

Blauer Brief von Microsoft – keine Liebeserklärung!

 

Das kann teuer werden. Blauer Brief von Microsoft oder E-Mails von Microsoft SAM, die eine Lizenzplausibilisierung ankündigen. Eine was?
Ein Lizenz-Audit, eine Prüfung ob die genutzte Software in Ihrem Unternehmen vorschriftsmäßig lizenziert ist. Damit hier nichts schief gehen kann, wird in der Mail gleich ein zertifizierter Microsoft SAM-Partner empfohlen, der sie durch den Prozess sicher begleiten kann. Denn Unterlizenzierung ist ja bekanntlich teuer und strafbar. Und man wolle ja nur helfen. „Blauer Brief von Microsoft – keine Liebeserklärung!“ weiterlesen

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personaliseren, Funktionen für soziale Meiden anbieten zu können, und die Zugriffe auf unsere Webseite zu analysieren. Informationen, die wir über diese Cookies erhalten, werden ausschließlich zur Optimierung unseres Webangebotes auf dieser Homepage verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen