Morgen Urteilsverkündung des OLG Düsseldorf im Prozess UsedSoft vs. U-S-C:

„Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen?“

München, 11.07.2016 – Als unabhängiger SAM- und Lizenz-Audit-Experte rät die U-S-C seit Jahren:
„Nach wie vor Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen!“

Gegen die Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit der Veröffentlichung dieser Meinung reichte UsedSoft GmbH beim Landgericht Düsseldorf Klage ein und verlor am 05.08.2015* in allen Punkten. Die UsedSoft GmbH akzeptierte das Urteil nicht und ging in Berufung. Nun fällt am Dienstag, 12. Juli 2016, das Oberlandesgericht Düsseldorf sein finales Urteil in dieser Angelegenheit.

U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner: „Wir sind gespannt auf die Urteilsverkündung, denn wir hoffen auf mehr Klarheit für unsere Kunden bezüglich des Themas Kauf von aufgespaltenen Microsoft Volumenlizenzen.“

Die U-S-C GmbH führt als ausgebildeter Lizenzgutachter seit vielen Jahren sehr erfolgreich von Microsoft unabhängige Lizenzgutachten durch und kennt gerade im Falle von Audits die eventuellen Restrisiken von Gebrauchtsoftware sehr genau. „Beispielsweise die ablehnende Haltung von Microsoft gegenüber Notar-Testaten als Lizenznachweis im Falle einer Lizenz-Plausibilisierung ist immer wieder ein Thema, das im Falle eines Audits Probleme aufwirft“, weiß U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner, „Lizenz-Sicherheit ist uns extrem wichtig. Wir empfehlen daher, Gebrauchtsoftware nur strikt gemäß nach den entsprechenden EuGH-Vorgaben zu kaufen.“

 *Urteil des LG Düsseldorf 12 O 76/15 vom 05.08.2015 usedSoft vs. U-S-C, aufgrund Berufung noch nicht rechtskräftig.

Usedsoft vs. USC „Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen?“

UsedSoft Deutschland Klage gegen U-S-C:
„Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen?“
– OLG Düsseldorf verkündet Urteil am 12.07.2016 über Rechtmäßigkeit der Aussage

Als unabhängiger SAM- und Lizenz-Audit-Experte rät die U-S-C seit Jahren:

„Nach wie vor Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen!“

Die Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit der Veröffentlichung dieser Meinung wurde vom Landgericht Düsseldorf* am 05.08.2015 in allen Punkten bestätigt. Die UsedSoft GmbH akzeptierte das Urteil nicht und legte Berufung ein. Am Dienstag, 7.Juni 2016, trafen sich beide Parteien in dieser Angelegenheit vor dem OLG Düsseldorf. Die Urteilsverkündung ist für den 12.07.2016 angesetzt.

U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner: „Wir sind gespannt „Usedsoft vs. USC „Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen?““ weiterlesen

Jetzt IT-Restbudgets richtig in 2016 investieren

U-S-C GmbH – Geschäftsführer Peter Reiner
U-S-C GmbH – Geschäftsführer Peter Reiner

Wer vorm Jahreswechsel seinen Software-Lizenz-Bereich fürs neue Jahr optimal aufgestellt wissen will, sollte jetzt handeln.

 „Mit relativ geringem Aufwand kann man gerade jetzt noch richtig Geld sparen“

, betont U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner,

„denn momentan ist es besonders günstig den aktuellen Lizenz-Bestand durch Gebrauchtlizenzen aufzustocken oder aktuelle Microsoft Office-Versionen in die neuesten MS Office 2016 zu tauschen.“

„Jetzt IT-Restbudgets richtig in 2016 investieren“ weiterlesen

„Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen“ – Düsseldorfer Landgericht* gibt U-S-C Recht

vorsicht-beim-kauf-von-aufgespaltenen-volumenlizenzen-duesseldorfer-landgericht-gibt-u-s-c-rechtAls SAM- und Lizenzaudit-Experte rät die U-S-C auch nach dem aktuellsten BGH-Adobe-Urteil vom 11.12.2014 ihren Kunden: „Nach wie vor Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen!“

Die Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit der Veröffentlichung dieser Meinung wurde durch das nun vorliegende aktuelle Urteil vom 05.08.2015 des Landgerichts Düsseldorf* bestätigt und die dortige Klage von usedSoft gegen U-S-C  in allen Punkten abgewiesen.

U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner freut sich über die Zustimmung des LG Düsseldorf: „Auch das jüngste BGH-Adobe-Urteil vom Dezember 2014 ändert nichts an unserer Auffassung, dass bei der Aufspaltung von Microsoft Volumenlizenzen Vorsicht geboten ist.“ „„Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen“ – Düsseldorfer Landgericht* gibt U-S-C Recht“ weiterlesen

UsedSoft nimmt Berufung im Oracle-Verfahren am OLG München zurück

UsedSoft nimmt Berufung zurückUsedSoft nimmt Berufung im Oracle-Verfahren am OLG München zurück Unabhängiger Lizenzberater U-S-C: „Das ist keine Überraschung!“

München, 11.06.2015 – In unserer letzten Mitteilung haben wir unseren Kunden darüber informiert, dass usedSoft zum wiederholten Mal mit einer Klage gegen die U-S-C versucht,  uns unsere Meinungsdarstellung  zu aktuellen Urteilen bzgl. der Gebrauchtsoftware zu verbieten („Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumen Lizenzen?“).

Interessant auch in diesem Zusammenhang der neueste Newsletter von usedSoft* zum wegweisenden Oracle-Verfahren. Hier erklärt usedSoft, dass man die zugrunde liegende Klage zurückgenommen habe, „da ja nun alle relevanten Rechtsfragen durch EuGH und BGH letztinstanzlich geklärt sind“*.

Die Kanzlei TCI , die in diesem Verfahren Oracle vertritt und damit „live“ dabei war, berichtet auf ihrer Webseite**  allerdings etwas anderes.: Danach hat usedSoft nämlich in dem Klageverfahren nicht nur zwei Unterlassungserklärungen zugunsten von Oracle abgegeben, sondern sogar auch die von usedSoft eingelegte Berufung zurückgenommen, scheint also quasi „freiwillig“ den Prozess verloren zu haben, offenbar alle Prozesskosten inklusive: „UsedSoft nimmt Berufung im Oracle-Verfahren am OLG München zurück“ weiterlesen

MS Office 2013 kostenlos für altes MS Office 2010

Wegen großen Erfolgs: U-S-C verlängert Tausch-Rausch-Wochen

MS Office 2013 kostenlos für altes MS Office 2010

Office kostenlos

München, 27.01.2015 – Die Umtausch-Aktion des Münchner Software-Spezialisten U-S-C ist der Renner. „Bei uns laufen seit Aktionsstart vor zwei Wochen die Telefone heiß“, freut sich U-S-C Geschäftsführer Walter Lang, „aber das Angebot ist auch unschlagbar!“ Einfach gebrauchtes MS Office 2010 Home & Business oder Microsoft Office Professional 2010 innerhalb der gleichen Version 1: 1 tauschen in MS Office 2013 kostenlos . Wegen der großen Nachfrage gibt es ein Tausch-Limit von 50 Lizenzen pro Firma.

Weitere Infos unter Software-Umtausch auf u-s-c.de.
https://www.u-s-c.de/office-umtausch/

Unerwartet und schmerzhaft für die Software Hersteller

USC Geschäftsführer Peter Reiner Walter Lang
Geschäftsführer Peter Reiner und Walter Lang.

CRN-Interview zu gebrauchter Software
mit den U-S-C Geschäftsführern Peter Reiner und Walter Lang.

Www.crn.de bietet für Systemhäuser, OEMs und Computer Reseller die wichtigsten Business News übersichtlich und aktuell. Die CRN IT-News und Hardware News drehen sich um Themen wie beispielsweise Softwareentwicklung, business itelligence, Unterhaltungselektronik und Cloud Computing.
Unter dem Titel „Schmerzhaft und unerwartet für die Software-Hersteller“ erklären die beiden U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner und Walter Lang, warum der Markt für gebrauchte Software aus ihrer Sicht nun sicher ist. „Unerwartet und schmerzhaft für die Software Hersteller“ weiterlesen

Statement zum zum BGH Gebrauchtsoftware Urteil

U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner

BGH Urteilsbegründung Januar 2014 zu Gebrauchter Software:

Acht Fragen an den U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner – Was ist jetzt erlaubt und was nicht?
Vorsicht bei aufgespaltenen „Office-Lizenz-Paket-Schnäppchen!“

Was halten Sie vom BGH Urteil zu gebrauchter Software?
Das Urteil im Juli war für den legalen Gebrauchtsoftwarehandel sehr wichtig, denn es gab in vielen Bereichen grünes Licht für den Handel mit gebrauchter Software. Interessant an der Ende Januar 2014 veröffentlichten schriftlichen Urteilsbegründung des BGH sind allerdings zwei Punkte, die in der allgemeinen Euphorie außer Acht gelassen wurden – ob bewusst oder unbewusst sei dahin gestellt. Im Moment stehen die meisten, aber nicht alle Ampeln auf Grün, wenn es um gebrauchte Software geht.

Wie meinen Sie das?
Der Weiterverkauf von Download Software, wie jetzt z.B.  Office 2010, ist durch das Urteil erlaubt. Und auch Lizenzverträge dürfen jetzt weiterverkauft werden, selbst dann wenn in den AGB’s der Verkauf von Lizenzen untersagt ist. Diese Klausel wurde als  nichtig erklärt. Dass hat natürlich auch bei U-S-C zu einem neuen Nachfrageschub für gebrauchte Software Lizenzen geführt.

Dann ist jetzt der Gebrauchtsoftwaremarkt auf Jahre gesichert?
Das wiederum sehe ich kritisch. „Statement zum zum BGH Gebrauchtsoftware Urteil“ weiterlesen

Was geht beim Handel mit Gebrauchter-Software und was nicht?

Interview des Fachmagazins IT-BUSINESS mit USC-Geschäftsführer Peter Reiner.

Ende Januar hat sich der Bundesgerichtshof in seiner Urteilsbegründung dem Urteil vom Europäischen Gerichtshof zu gebrauchter Software angeschlossen und die Rechtmäßigkeit des Gebrauchthandels bestätigt. Egal ob auf CD oder zum Download: der Handel mit Gebraucht-Software ist grundsätzlich rechtmäßig. Peter Reiner, Geschäftsführer von U-S-C, erklärt auf it-business.de die Details zum Urteil.                      „Was geht beim Handel mit Gebrauchter-Software und was nicht?“ weiterlesen

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