Neues Produkt im Lizenzwesen spart erhebliche Summen: Unabhängiger SAM Optimizer EA von U-S-C

Schon sehr viele mittelständische Unternehmen und öffentliche Einrichtungen haben dank der unabhängigen Lizenzberatung von U-S-C extrem hohe Einsparungen bei der Softwarelizenzierung erzielt. In den Firmenanfängen der Münchner vor über 15 Jahren durch den Einsatz von Gebraucht-Software-Lizenzen, inzwischen zunehmend durch innovative Produkte wie den SAM Optimizer EA. Dabei handelt es sich um ein firmeneigenes Angebot rund um die Vertragsoptimierung von Lizenzmodellen im Enterprise Agreemet (EA) / MPSA / SELECT / Open / CSP.

„Wir haben oft die Situation, dass Kunden nicht das komplette Lizenz-Portfolio kennen und nutzen“, erklärt Oliver Schäpe, SAM & Professional Services Leiter der U-S-C GmbH, „so weisen herstellergebundene Lizenzberater häufig nicht auf die Möglichkeit hin, dass beispielsweise Lizenzverträge durch Zusatzvereinbarungen optimiert werden können. Als unabhängiger Lizenzberater machen wir das automatisch.“ „Neues Produkt im Lizenzwesen spart erhebliche Summen: Unabhängiger SAM Optimizer EA von U-S-C“ weiterlesen

IT-BUSINESS Podcast: Lizenzhändlers Werk und Microsofts Beitrag

Der IT-BUSINESS Podcast informiert schnell und unterhaltsam über die spannendsten Themen der Schlüsselbranche der Digitalisierung.

U-S-C GmbH Geschäftsführer Peter Reiner wird diesmal als unabhängiger Software-Lizenzmanager zu den neuesten Änderungen in den Microsoft Volumenlizenzverträgen befragt und erläutert die Auswirkungen auf den Markt für gebrauchte Software. „IT-BUSINESS Podcast: Lizenzhändlers Werk und Microsofts Beitrag“ weiterlesen

IT-Restbudgets sinnvoll ausgeben mit Gebrauchter Software

Mit dem U-S-C-Sparfix-Rechner Einsparpotential kostenlos selbst ausrechnen!

Rechtzeitig zu Weihnachten ist er wieder da: Der U-S-C Sparfix-Rechner!
„Fast ein Jahr lang mussten findige IT-Angestellte mittelständischer Unternehmen auf unser beliebtes Verbraucher-Tool verzichten“, erklärt U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner, „mit dem Sparfix-Rechner kann jeder schnell, einfach und unabhängig mögliche Einsparpotentiale durch den Einsatz von Gebrauchtsoftware berechnen. Für unsere Konkurrenz war dieses verbraucher-freundliche Hilfsmittel scheinbar ein rotes Tuch, denn sie forderte so massiv die Löschung des Sparfix-Rechners von unserer Webseite, dass leider nur via Gerichtsurteil über dessen Zukunft entschieden werden konnte. Umso mehr freuen wir uns nun über das finale Urteil des Landgerichts Hamburg.“ „IT-Restbudgets sinnvoll ausgeben mit Gebrauchter Software“ weiterlesen

Prüfsiegel für gebrauchte Microsoft-Volumenlizenzen

Hundertprozentig sicher: U-S-C führt eigenes Prüfsiegel für gebrauchte Microsoft-Volumenlizenzen ein

Die Legalisierung des Gebrauchtsoftwarehandels durch EuGH und BGH lässt Einspar-Möglichkeiten von mehr als 50% im Software-Segment zu. Allerdings muss die gebrauchte Software bestimmte rechtliche Anforderungen erfüllen. Und dass sie das tut, lässt sich nun durch das in Deutschland einzigartige Prüfsiegel, auf einen Blick erkennen. Microsoft-Volumenlizenzen mit diesem U-S-C eigenem Prüfsiegel sind rechtlich einwandfrei und halten jedem noch so gründlichen Check durch ein Microsoft-Audit stand.

Geht es um den Erwerb gebrauchter Software, sind einige Grundlagen unerlässlich: Da im Falle eines Microsoft Software Asset Management-Audits (SAM) immer der Käufer den zweifelsfreien Nachweis zur Lizenzherkunft seiner Software erbringen muss, sollten interessierte Unternehmen grundsätzlich nur Gebrauchtsoftware zusammen mit der Autorisierungs- bzw. Original-Vertragsnummer erwerben. Jeder Lizenz-Key ist grundsätzlich nur mit dem Herkunftsnachweis und der vom Erstbesitzer unterzeichneten Vernichtungserklärung – durch die er bestätigt, dass seine Kopie der Software unbrauchbar ist – Audit-sicher! „Prüfsiegel für gebrauchte Microsoft-Volumenlizenzen“ weiterlesen

Vorsicht beim Kauf von Aufgespaltenen Microsoft Office Volumenlizenzen

kauf_von_aufgespaltenen_microsoft_office_volumenlizenzenOberlandesgericht Düsseldorf bestätigt endgültig:
„Besondere Vorsicht beim Kauf von Aufgespaltenen Microsoft Office Volumenlizenzen!“

Adobe Volumenlizenz ist nicht gleich Microsoft Office Volumenlizenz!

München, 08.09.2016 – Seit dem BGH-Adobe-Urteil vom 11.12.2014 werben einige Software Gebrauchthändler auf ihren Homepages mit der Aussage, dass die Aufspaltung von Volumenlizenzen generell rechtmäßig sei. Der freie Lizenzberater und Gutachter U-S-C aus München sah diese Entwicklung von Beginn an kritisch: „Diese Aussage ist unserer Meinung nach schlicht und einfach falsch“, warnt U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner, „und aus unserer Sicht nahezu fahrlässig, da sie dem gutgläubigen Verbraucher sehr teuer zu stehen kommen könnte!“ Diese Meinungsäußerung der U-S-C wurde jetzt in letzter Instanz unwiderruflich vom Oberlandesgerichts Düsseldorf am 12.07.2016 zugelassen (OLG Düsseldorf, 20 U 117/15).

Ausgangspunkt war ein kritisches Fallbeispiel aus der Praxis:
Ein Kunde kauft z.B. ein Client Server Volumenpaket mit 1000 Microsoft Office Lizenzen. Er installiert Office ein einziges Mal auf einem Terminal Server und 1000 Clients können nun mit ein und demselben Produkt-Key auf Microsoft Office zugreifen. Bis dahin absolut in Ordnung. Später jedoch verkauft dieser Kunde 200 dieser Office-Lizenzen aus diesem Volumenpaket, da er nur noch 800 Zugriffe benötigt. „Exakt diese Aufspaltung einer klassischen Client Server Lösung haben unserer Meinung nach der BGH und EuGH in ihren Urteilen* untersagt“, betont U-S-C Geschäftsführer Walter Lang, „Und genau darum raten wir dringend davon ab, Lizenzen aus solchen aufgespaltenen Volumenlizenzen zu verkaufen und zu kaufen!“

Das OLG Düsseldorf ließ diese Meinung zu und ging in seiner Urteilsbegründung noch einen sensationellen Schritt weiter: Es erklärte, „Vorsicht beim Kauf von Aufgespaltenen Microsoft Office Volumenlizenzen“ weiterlesen

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