Lokale Exchange Server richtig schützen vor aktuellen Cyber-Angriffen!

n den letzten Wochen wurden zunehmend lokale Exchange Server angegriffen. Betroffen sind lokale E-Mail-Server, die vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen eingesetzt werden, aber auch größere Organisationen mit lokalen Exchange Servern. Exchange Online Server waren zu keinem Zeitpunkt gefährdet.

Entscheidend ist jetzt für alle, die lokale E-Mail- oder Exchange Server im Einsatz haben, dass die Systeme richtig geschützt werden. Microsoft stellt ja regelmäßig Tools für Software-Updates zur Verfügung, aber hier sind jetzt zusätzliche Software-Updates nötig. Microsoft stellt momentan sogar spezielle Updates für ältere Software, deren Support eigentlich bereits beendet ist, zur Verfügung. „Lokale Exchange Server richtig schützen vor aktuellen Cyber-Angriffen!“ weiterlesen

Exchange-Server-Lücken? Microsoft Prüf-Script, Direkt-Patch & Update

Angst vor Cyberangriff? Unsicher wegen Exchange-Server-Lücken?
Microsoft Prüf-Script, Direkt-Patch & Update korrekt durchgeführt?
Münchner Cloud-Profi CCS 365 weiß, was zu tun ist!

Die jüngsten Nachrichten rund um Cyberangriffe auf Exchange Server der Europäischen Bankaufsichtsbehörde1, sechs Bundesbehörden sowie rund 9000 Unternehmen lösten in den deutschen IT-Abteilungen große Verunsicherung aus. Mittlerweile hat das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) die „IT-Bedrohungslage rot“ ausgerufen.

„Wir raten dringend davon ab, jetzt in Panik zu geraten, sondern sich professionell beraten zu lassen“, erklärt CCS 365 Geschäftsführer Peter Reiner. „das Thema ist schon seit Januar bekannt und es gibt längst entsprechende Update-Programme, die vor diesen Angriffen schützen und die dann eben zügig installiert werden müssen. Unsere Kunden beispielsweise waren rechtzeitig informiert und konnten entsprechende Gegenmaßnahmen treffen.“ „Exchange-Server-Lücken? Microsoft Prüf-Script, Direkt-Patch & Update“ weiterlesen

Lizenzhändler Lizengo stellt Insolvenzantrag

Lizengo wurde wohl bekannt durch den Verkauf von billigsten Windows 10 Lizenzen. Nachdem dieser in Zusammenarbeit mit der Supermarktkette Edeka Windows-10-Lizenzen zum Verkauf angeboten hatte, ging Microsoft juristisch gegen Lizengo vor. Zwar verschwanden die beanstandeten Windows-10-Lizenzen bei Edeka, Lizengo verkaufte die Windows-10-Lizenzen aber weiterhin.

Daraufhin kam es am 18. August 2020 zu Hausdurchsuchungen, bei denen neben den Büroräumen des Unternehmens auch die Privaträume des Geschäftsführers durchsucht wurden.

Wie jetzt bekannt wurde, hat das Amtsgericht Köln im Lizengo-Insolvenzverfahren einen Konkursverwalter eingesetzt. Somit dürfte der Lizenzhändler kurz vor dem Aus stehen.
Wer aktuell auf der Suche nach Microsoft-Lizenzen ist, sollte von dubiosen Angeboten Abstand nehmen.

Kommen Sie lieber gleich zu uns!

Sind Sie oder Ihr Unternehmen vom Lizengo Lizenzskandal betroffen oder haben möglicherweise ähnlich „günstige“ Lizenzen im Einsatz?
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wir prüfen die Softwarelizenzierung in Ihrem Unternehmen bevor Microsoft es tut und zeigen Ihnen diskret die günstigsten Möglichkeiten Softwarelizenzen rechtssicher zu erwerben. „Lizenzhändler Lizengo stellt Insolvenzantrag“ weiterlesen

U-S-C warnt vor Software-Lizenz-Schnäppchen-Angeboten: Immer auf Auditsicherheit achten!

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Nach zahlreichen Presseberichten rund um den Lizengo-Edeka-Software-Lizenz-Skandal warnt der Münchner Gebrauchtsoftwarehändler und unabhängige SAM-Berater U-S-C vor zu günstigen Software-Lizenz-Käufen.

„Wir weisen seit Firmengründung immer wieder darauf hin, dass man beim Kauf von gebrauchten Software-Lizenzen nicht nur auf den Preis, „U-S-C warnt vor Software-Lizenz-Schnäppchen-Angeboten: Immer auf Auditsicherheit achten!“ weiterlesen

Microsoft bestätigt Vorwürfe gegen Lizengo

Microsoft äußert sich nun zum ersten Mal zum Streit mit dem Online-Händler Lizengo. Und betont: „Wir haben rechtliche Schritte eingeleitet.“

Laut ChannelPartner (Artikel vom 25.10.2019 https://www.channelpartner.de/a/microsoft-verschaerft-vorwuerfe-gegen-lizengo ) liegt der PC-WELT
das erste Statement von Microsoft zum Streit mit dem Online-Lizenzenhändler Lizengo vor.  Nach bekannt werden des Falls in dem unter anderem
vorübergehend Edeka, Lizenzen für Windows und Office von Lizengo, zu einem vergleichbar niedrigen Preis verkaufte, welche nach Ansicht
von Microsoft zumindest in vielen Fällen, nicht legal sind. Hatte Lizengo zunächst darauf verwiesen, dass das Geschäftsmodell aus
urheberrechtlicher Sicht einwandfrei sei und bisher auch keine Klage von Microsoft vorläge.
Wie ChannelPartner nun berichtet, liegt der PC Welt ein sechs Seiten langes Schreiben der Microsoft vor, welches die Vorwürfe nun bestätigen soll.
In dem Bericht heißt es: „Microsoft bestätigt Vorwürfe gegen Lizengo“ weiterlesen

Lizengo-Lizenzen – Microsoft geht jetzt rechtlich gegen Lizengo vor!*

U-S-C warnt erneut vor Kauf von Lizenz-Super-Schnäppchen-Angeboten.

Der unabhängige Lizenzberater U-S-C warnt seit Jahren immer wieder vor Lizenz-Billig-Angeboten. „Wenn es um Softwarelizenzen geht, ist Geiz nicht geil“, erklärt U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner, „die sogenannten Super-Schnäppchen könnten im Falle eines Software Lizenz-Audits oder einer Plausibilisierung so richtig superteuer werden – wie beispielsweise im jüngsten Billig-Microsoft-Lizenz-Skandal rund um Lizengo.“

Wir erinnern uns: Die Fachzeitschrift CRN hat dank herausragender Recherche den jüngsten Billig-Lizenz-Skandal aufgedeckt: Bei EDEKA im Kassenbereich als Gutscheinkarten angebotene Microsoft-Lizenz-Angebote der Firma Lizengo waren nicht nur unschlagbar günstig, sondern wurden auch letztendlich von Microsoft als extrem risikoreich entlarvt. Laut diverser Presseberichte soll nun Microsoft Lizengo verklagen u.a. wegen Mehrfachverkäufen. Die vom Anbieter vertriebenen Produktkeys führen laut Microsoft nach China und Bulgarien.* „Lizengo-Lizenzen – Microsoft geht jetzt rechtlich gegen Lizengo vor!*“ weiterlesen

Morgen Urteilsverkündung des OLG Düsseldorf im Prozess UsedSoft vs. U-S-C:

„Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen?“

München, 11.07.2016 – Als unabhängiger SAM- und Lizenz-Audit-Experte rät die U-S-C seit Jahren:
„Nach wie vor Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen!“

Gegen die Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit der Veröffentlichung dieser Meinung reichte UsedSoft GmbH beim Landgericht Düsseldorf Klage ein und verlor am 05.08.2015* in allen Punkten. Die UsedSoft GmbH akzeptierte das Urteil nicht und ging in Berufung. Nun fällt am Dienstag, 12. Juli 2016, das Oberlandesgericht Düsseldorf sein finales Urteil in dieser Angelegenheit.

U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner: „Wir sind gespannt auf die Urteilsverkündung, denn wir hoffen auf mehr Klarheit für unsere Kunden bezüglich des Themas Kauf von aufgespaltenen Microsoft Volumenlizenzen.“

Die U-S-C GmbH führt als ausgebildeter Lizenzgutachter seit vielen Jahren sehr erfolgreich von Microsoft unabhängige Lizenzgutachten durch und kennt gerade im Falle von Audits die eventuellen Restrisiken von Gebrauchtsoftware sehr genau. „Beispielsweise die ablehnende Haltung von Microsoft gegenüber Notar-Testaten als Lizenznachweis im Falle einer Lizenz-Plausibilisierung ist immer wieder ein Thema, das im Falle eines Audits Probleme aufwirft“, weiß U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner, „Lizenz-Sicherheit ist uns extrem wichtig. Wir empfehlen daher, Gebrauchtsoftware nur strikt gemäß nach den entsprechenden EuGH-Vorgaben zu kaufen.“

 *Urteil des LG Düsseldorf 12 O 76/15 vom 05.08.2015 usedSoft vs. U-S-C, aufgrund Berufung noch nicht rechtskräftig.

Usedsoft vs. USC „Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen?“

UsedSoft Deutschland Klage gegen U-S-C:
„Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen?“
– OLG Düsseldorf verkündet Urteil am 12.07.2016 über Rechtmäßigkeit der Aussage

Als unabhängiger SAM- und Lizenz-Audit-Experte rät die U-S-C seit Jahren:

„Nach wie vor Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen!“

Die Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit der Veröffentlichung dieser Meinung wurde vom Landgericht Düsseldorf* am 05.08.2015 in allen Punkten bestätigt. Die UsedSoft GmbH akzeptierte das Urteil nicht und legte Berufung ein. Am Dienstag, 7.Juni 2016, trafen sich beide Parteien in dieser Angelegenheit vor dem OLG Düsseldorf. Die Urteilsverkündung ist für den 12.07.2016 angesetzt.

U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner: „Wir sind gespannt „Usedsoft vs. USC „Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen?““ weiterlesen

Unlizenzierte Software, BSA zahlt Prämie an Wistleblower

BSA (Business Software Alliance)Unterlizenzierung! Whistleblower meldet Arbeitgeber bei der BSA und kassiert dafür 10.000 Euro!

Jüngster BSA-Fall: Falsche Software-Lizenzierung kostet Unternehmen 150.000 Euro Strafe.

Wie wichtig eine legale Lizenzsituation für einen Betrieb ist, zeigt der jüngste Fall der Business Software Alliance (BSA), der gerade publik wurde. Ein namentlich nicht genanntes Softwareunternehmen hatte mehrere hundert virtuelle Rechner mit Software im Wert von über 200.000 Euro ohne entsprechende Lizenzen im Einsatz. Nach einer außergerichtlichen Einigung musste das Unternehmen 150.000 Euro Schadenersatz zahlen. Dazu kamen die Kosten für die Nachlizenzierung. „Unlizenzierte Software, BSA zahlt Prämie an Wistleblower“ weiterlesen

„Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen“ – Düsseldorfer Landgericht* gibt U-S-C Recht

vorsicht-beim-kauf-von-aufgespaltenen-volumenlizenzen-duesseldorfer-landgericht-gibt-u-s-c-rechtAls SAM- und Lizenzaudit-Experte rät die U-S-C auch nach dem aktuellsten BGH-Adobe-Urteil vom 11.12.2014 ihren Kunden: „Nach wie vor Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen!“

Die Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit der Veröffentlichung dieser Meinung wurde durch das nun vorliegende aktuelle Urteil vom 05.08.2015 des Landgerichts Düsseldorf* bestätigt und die dortige Klage von usedSoft gegen U-S-C  in allen Punkten abgewiesen.

U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner freut sich über die Zustimmung des LG Düsseldorf: „Auch das jüngste BGH-Adobe-Urteil vom Dezember 2014 ändert nichts an unserer Auffassung, dass bei der Aufspaltung von Microsoft Volumenlizenzen Vorsicht geboten ist.“ „„Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen“ – Düsseldorfer Landgericht* gibt U-S-C Recht“ weiterlesen

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