Usedsoft vs. USC „Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen?“

UsedSoft Deutschland Klage gegen U-S-C:
„Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen?“
– OLG Düsseldorf verkündet Urteil am 12.07.2016 über Rechtmäßigkeit der Aussage

Als unabhängiger SAM- und Lizenz-Audit-Experte rät die U-S-C seit Jahren:

„Nach wie vor Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen!“

Die Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit der Veröffentlichung dieser Meinung wurde vom Landgericht Düsseldorf* am 05.08.2015 in allen Punkten bestätigt. Die UsedSoft GmbH akzeptierte das Urteil nicht und legte Berufung ein. Am Dienstag, 7.Juni 2016, trafen sich beide Parteien in dieser Angelegenheit vor dem OLG Düsseldorf. Die Urteilsverkündung ist für den 12.07.2016 angesetzt.

U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner: „Wir sind gespannt auf die Urteilsverkündung, denn wir hoffen auf mehr Klarheit für unsere Kunden bezüglich des Themas „Kauf von aufgespaltenen Microsoft Volumenlizenzen“. Als ausgebildeter Lizenzgutachter führen wir seit vielen Jahren sehr erfolgreich von Microsoft unabhängige Lizenzgutachten durch und kennen gerade im Falle von Audits die eventuellen Restrisiken von Gebrauchtsoftware sehr genau, wie beispielweise die ablehnende Haltung von Microsoft gegenüber Notar-Testaten als Lizenznachweis im Falle einer Lizenzprüfung. Lizenz-Sicherheit ist extrem wichtig und wir empfehlen daher, Gebrauchtsoftware nur strikt gemäß nach den entsprechenden EuGH-Vorgaben zu kaufen.“

*Urteil des LG Düsseldorf 12 O 76/15 vom 05.08.2015 usedSoft vs. U-S-C, noch nicht rechtskräftig.

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