BGH Urteil Gebrauchtsoftware

BGH Urteil Gebrauchte SoftwareBGH bestätigt EuGH-Urteil zu Gebrauchtsoftware.
Ja zum Handel mit Gebrauchter Software
Aber: Weiter unklar, Aufspaltung von Volumenlizenzen!

Mit dem UsedSoft-Urteil vom 17.07.2013 hat das BGH wesentliche Grundentscheidungen des EuGH-Urteils zur Gebrauchtsoftware vom 3. Juli 2012 bestätigt, bzw. an das Oberlandesgericht München zur finalen Entscheidung durchgewunken. Damit ist der Handel mit Gebrauchter Software und Gebrauchter Download Software ganz klar erlaubt.

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Oracle gegen Usedsoft

BGH Urteil am 17. Juli 2013: Endgültiger Freischein für den Weiterverkauf von gebrauchter Software?

Ein Jahr nach dem UsedSoft-Urteil zum Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen des Europäischen Gerichtshofs blickt die IT- und Computerbranche gespannt nach Karlsruhe. Hier verhandelt der BGH am 17.Juli 2013 abschließend über Recht und Unrecht beim Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen.

Zur Erinnerung: In seinem Sensations-Urteil vom 3. Juli 2012 gab der EuGH dem Verkauf von Gebrauchtsoftware weitgehend grünes Licht – egal ob Software-CD oder Software per Download von der Hersteller-Website heruntergeladen – mit einer entscheidend wichtigen Einschränkung:

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