IT-Restbudgets sinnvoll ausgeben mit Gebrauchter Software

Mit dem U-S-C-Sparfix-Rechner Einsparpotential kostenlos selbst ausrechnen!

Rechtzeitig zu Weihnachten ist er wieder da: Der U-S-C Sparfix-Rechner!
„Fast ein Jahr lang mussten findige IT-Angestellte mittelständischer Unternehmen auf unser beliebtes Verbraucher-Tool verzichten“, erklärt U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner, „mit dem Sparfix-Rechner kann jeder schnell, einfach und unabhängig mögliche Einsparpotentiale durch den Einsatz von Gebrauchtsoftware berechnen. Für unsere Konkurrenz war dieses verbraucher-freundliche Hilfsmittel scheinbar ein rotes Tuch, denn sie forderte so massiv die Löschung des Sparfix-Rechners von unserer Webseite, dass leider nur via Gerichtsurteil über dessen Zukunft entschieden werden konnte. Umso mehr freuen wir uns nun über das finale Urteil des Landgerichts Hamburg.“ „IT-Restbudgets sinnvoll ausgeben mit Gebrauchter Software“ weiterlesen

Prüfsiegel für gebrauchte Microsoft-Volumenlizenzen

Hundertprozentig sicher: U-S-C führt eigenes Prüfsiegel für gebrauchte Microsoft-Volumenlizenzen ein

Die Legalisierung des Gebrauchtsoftwarehandels durch EuGH und BGH lässt Einspar-Möglichkeiten von mehr als 50% im Software-Segment zu. Allerdings muss die gebrauchte Software bestimmte rechtliche Anforderungen erfüllen. Und dass sie das tut, lässt sich nun durch das in Deutschland einzigartige Prüfsiegel, auf einen Blick erkennen. Microsoft-Volumenlizenzen mit diesem U-S-C eigenem Prüfsiegel sind rechtlich einwandfrei und halten jedem noch so gründlichen Check durch ein Microsoft-Audit stand.

Geht es um den Erwerb gebrauchter Software, sind einige Grundlagen unerlässlich: Da im Falle eines Microsoft Software Asset Management-Audits (SAM) immer der Käufer den zweifelsfreien Nachweis zur Lizenzherkunft seiner Software erbringen muss, sollten interessierte Unternehmen grundsätzlich nur Gebrauchtsoftware zusammen mit der Autorisierungs- bzw. Original-Vertragsnummer erwerben. Jeder Lizenz-Key ist grundsätzlich nur mit dem Herkunftsnachweis und der vom Erstbesitzer unterzeichneten Vernichtungserklärung – durch die er bestätigt, dass seine Kopie der Software unbrauchbar ist – Audit-sicher! „Prüfsiegel für gebrauchte Microsoft-Volumenlizenzen“ weiterlesen

Vorsicht beim Kauf von Aufgespaltenen Microsoft Office Volumenlizenzen

kauf_von_aufgespaltenen_microsoft_office_volumenlizenzenOberlandesgericht Düsseldorf bestätigt endgültig:
„Besondere Vorsicht beim Kauf von Aufgespaltenen Microsoft Office Volumenlizenzen!“

Adobe Volumenlizenz ist nicht gleich Microsoft Office Volumenlizenz!

München, 08.09.2016 – Seit dem BGH-Adobe-Urteil vom 11.12.2014 werben einige Software Gebrauchthändler auf ihren Homepages mit der Aussage, dass die Aufspaltung von Volumenlizenzen generell rechtmäßig sei. Der freie Lizenzberater und Gutachter U-S-C aus München sah diese Entwicklung von Beginn an kritisch: „Diese Aussage ist unserer Meinung nach schlicht und einfach falsch“, warnt U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner, „und aus unserer Sicht nahezu fahrlässig, da sie dem gutgläubigen Verbraucher sehr teuer zu stehen kommen könnte!“ Diese Meinungsäußerung der U-S-C wurde jetzt in letzter Instanz unwiderruflich vom Oberlandesgerichts Düsseldorf am 12.07.2016 zugelassen (OLG Düsseldorf, 20 U 117/15).

Ausgangspunkt war ein kritisches Fallbeispiel aus der Praxis:
Ein Kunde kauft z.B. ein Client Server Volumenpaket mit 1000 Microsoft Office Lizenzen. Er installiert Office ein einziges Mal auf einem Terminal Server und 1000 Clients können nun mit ein und demselben Produkt-Key auf Microsoft Office zugreifen. Bis dahin absolut in Ordnung. Später jedoch verkauft dieser Kunde 200 dieser Office-Lizenzen aus diesem Volumenpaket, da er nur noch 800 Zugriffe benötigt. „Exakt diese Aufspaltung einer klassischen Client Server Lösung haben unserer Meinung nach der BGH und EuGH in ihren Urteilen* untersagt“, betont U-S-C Geschäftsführer Walter Lang, „Und genau darum raten wir dringend davon ab, Lizenzen aus solchen aufgespaltenen Volumenlizenzen zu verkaufen und zu kaufen!“

Das OLG Düsseldorf ließ diese Meinung zu und ging in seiner Urteilsbegründung noch einen sensationellen Schritt weiter: Es erklärte, „Vorsicht beim Kauf von Aufgespaltenen Microsoft Office Volumenlizenzen“ weiterlesen

Morgen Urteilsverkündung des OLG Düsseldorf im Prozess UsedSoft vs. U-S-C:

„Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen?“

München, 11.07.2016 – Als unabhängiger SAM- und Lizenz-Audit-Experte rät die U-S-C seit Jahren:
„Nach wie vor Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen!“

Gegen die Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit der Veröffentlichung dieser Meinung reichte UsedSoft GmbH beim Landgericht Düsseldorf Klage ein und verlor am 05.08.2015* in allen Punkten. Die UsedSoft GmbH akzeptierte das Urteil nicht und ging in Berufung. Nun fällt am Dienstag, 12. Juli 2016, das Oberlandesgericht Düsseldorf sein finales Urteil in dieser Angelegenheit.

U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner: „Wir sind gespannt auf die Urteilsverkündung, denn wir hoffen auf mehr Klarheit für unsere Kunden bezüglich des Themas Kauf von aufgespaltenen Microsoft Volumenlizenzen.“

Die U-S-C GmbH führt als ausgebildeter Lizenzgutachter seit vielen Jahren sehr erfolgreich von Microsoft unabhängige Lizenzgutachten durch und kennt gerade im Falle von Audits die eventuellen Restrisiken von Gebrauchtsoftware sehr genau. „Beispielsweise die ablehnende Haltung von Microsoft gegenüber Notar-Testaten als Lizenznachweis im Falle einer Lizenz-Plausibilisierung ist immer wieder ein Thema, das im Falle eines Audits Probleme aufwirft“, weiß U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner, „Lizenz-Sicherheit ist uns extrem wichtig. Wir empfehlen daher, Gebrauchtsoftware nur strikt gemäß nach den entsprechenden EuGH-Vorgaben zu kaufen.“

 *Urteil des LG Düsseldorf 12 O 76/15 vom 05.08.2015 usedSoft vs. U-S-C, aufgrund Berufung noch nicht rechtskräftig.

Usedsoft vs. USC „Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen?“

UsedSoft Deutschland Klage gegen U-S-C:
„Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen?“
– OLG Düsseldorf verkündet Urteil am 12.07.2016 über Rechtmäßigkeit der Aussage

Als unabhängiger SAM- und Lizenz-Audit-Experte rät die U-S-C seit Jahren:

„Nach wie vor Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen!“

Die Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit der Veröffentlichung dieser Meinung wurde vom Landgericht Düsseldorf* am 05.08.2015 in allen Punkten bestätigt. Die UsedSoft GmbH akzeptierte das Urteil nicht und legte Berufung ein. Am Dienstag, 7.Juni 2016, trafen sich beide Parteien in dieser Angelegenheit vor dem OLG Düsseldorf. Die Urteilsverkündung ist für den 12.07.2016 angesetzt.

U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner: „Wir sind gespannt „Usedsoft vs. USC „Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen?““ weiterlesen

„Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen“ – Düsseldorfer Landgericht* gibt U-S-C Recht

vorsicht-beim-kauf-von-aufgespaltenen-volumenlizenzen-duesseldorfer-landgericht-gibt-u-s-c-rechtAls SAM- und Lizenzaudit-Experte rät die U-S-C auch nach dem aktuellsten BGH-Adobe-Urteil vom 11.12.2014 ihren Kunden: „Nach wie vor Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen!“

Die Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit der Veröffentlichung dieser Meinung wurde durch das nun vorliegende aktuelle Urteil vom 05.08.2015 des Landgerichts Düsseldorf* bestätigt und die dortige Klage von usedSoft gegen U-S-C  in allen Punkten abgewiesen.

U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner freut sich über die Zustimmung des LG Düsseldorf: „Auch das jüngste BGH-Adobe-Urteil vom Dezember 2014 ändert nichts an unserer Auffassung, dass bei der Aufspaltung von Microsoft Volumenlizenzen Vorsicht geboten ist.“ „„Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen“ – Düsseldorfer Landgericht* gibt U-S-C Recht“ weiterlesen

Hinweis „Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen“ unlauterer Wettbewerb?

U-S-C Gebrauchte Software

U-S-C Gebrauchte SoftwareProzess UsedSoft Deutschland vs. U-S-C am 15. Juli 2015 vor dem LG Düsseldorf

Als SAM- und Lizenzaudit-Experte rät die U-S-C nach wie vor ihren Kunden „Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen“, beispielsweise im Blog „U-S-C Gebrauchte Software“. Die usedSoft GmbH hat daraufhin am 18. März beim Landgericht Düsseldorf  Unterlassungsklage „wegen unlauterem Wettbewerb“  gegen die U-S-C GmbH eingereicht. Die mündliche Verhandlung am Düsseldorfer Landgericht wird nächste Woche am Mittwoch, den 15. Juli 2015, stattfinden.
„Hinweis „Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen“ unlauterer Wettbewerb?“ weiterlesen

Office 2007 Volumenlizenzen

Office 2007 VolumenlizenzenVoluminööös!!!!

Office 2007 Volumenlizenzen

Microsoft Office 2007 Volumenlizenzen sind auch für Terminalserver geeignet!
Gebrauchte Microsoft Office 2007 Volumenlizenzen sind die günstige Alternative zur teuren Neulizenz!

GEBRAUCHTSOFTWARE SPART CASH!


Microsoft Open Lizenz

140 Stück Office 2007 Standard
20 Stück Office 2007 Professional Plus
1 Stück Office 2007 Small Business
80 Stück Windows Terminal Server – Device CAL 2008 Microsoft Office 2007 Volumenlizenzen


„Office 2007 Volumenlizenzen“ weiterlesen

usedSoft Deutschland verklagt Lizenzgutachter U-S-C „wegen unlauterem Wettbewerb“

Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen?

Am 18. März reichte die usedSoft GmbH beim Landgericht Düsseldorf Unterlassungsklage gegen die U-S-C GmbH „wegen unlauterem Wettbewerb“ ein. Hintergrund ist u.a. der folgende Hinweis der U-S-C in einem Blogbeitrag vom 09.01.2015: „Nach wie vor Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen“.

„Diese Lizenz-Meinung lassen wir uns nicht verbieten“, so U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner und weiter: „Wir freuen uns auf den Prozess. Denn wir hoffen auf mehr Klarheit für unsere Kunden bezüglich des Themas „Kauf von aufgespaltenen Microsoft Volumenlizenzen“. Wir raten bei einem solchen Kauf ganz bewusst nach wie vor zur Vorsicht, denn wir sind ja nicht nur Spezialist für den Handel mit Gebrauchter Software, sondern führen als ausgebildeter Lizenzgutachter seit vielen Jahren sehr erfolgreich von Microsoft unabhängige SAM Audits durch. „usedSoft Deutschland verklagt Lizenzgutachter U-S-C „wegen unlauterem Wettbewerb““ weiterlesen

Statement zum zum BGH Gebrauchtsoftware Urteil

U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner

BGH Urteilsbegründung Januar 2014 zu Gebrauchter Software:

Acht Fragen an den U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner – Was ist jetzt erlaubt und was nicht?
Vorsicht bei aufgespaltenen „Office-Lizenz-Paket-Schnäppchen!“

Was halten Sie vom BGH Urteil zu gebrauchter Software?
Das Urteil im Juli war für den legalen Gebrauchtsoftwarehandel sehr wichtig, denn es gab in vielen Bereichen grünes Licht für den Handel mit gebrauchter Software. Interessant an der Ende Januar 2014 veröffentlichten schriftlichen Urteilsbegründung des BGH sind allerdings zwei Punkte, die in der allgemeinen Euphorie außer Acht gelassen wurden – ob bewusst oder unbewusst sei dahin gestellt. Im Moment stehen die meisten, aber nicht alle Ampeln auf Grün, wenn es um gebrauchte Software geht.

Wie meinen Sie das?
Der Weiterverkauf von Download Software, wie jetzt z.B.  Office 2010, ist durch das Urteil erlaubt. Und auch Lizenzverträge dürfen jetzt weiterverkauft werden, selbst dann wenn in den AGB’s der Verkauf von Lizenzen untersagt ist. Diese Klausel wurde als  nichtig erklärt. Dass hat natürlich auch bei U-S-C zu einem neuen Nachfrageschub für gebrauchte Software Lizenzen geführt.

Dann ist jetzt der Gebrauchtsoftwaremarkt auf Jahre gesichert?
Das wiederum sehe ich kritisch. „Statement zum zum BGH Gebrauchtsoftware Urteil“ weiterlesen

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