Hinweis „Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen“ unlauterer Wettbewerb?

U-S-C Gebrauchte SoftwareProzess UsedSoft Deutschland vs. U-S-C am 15. Juli 2015 vor dem LG Düsseldorf

Als SAM- und Lizenzaudit-Experte rät die U-S-C nach wie vor ihren Kunden „Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen“, beispielsweise im Blog „U-S-C Gebrauchte Software“. Die usedSoft GmbH hat daraufhin am 18. März beim Landgericht Düsseldorf  Unterlassungsklage „wegen unlauterem Wettbewerb“  gegen die U-S-C GmbH eingereicht. Die mündliche Verhandlung am Düsseldorfer Landgericht wird nächste Woche am Mittwoch, den 15. Juli 2015, stattfinden.

„Wir sind gespannt auf den Prozess“, erklärt U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner, „denn unsere Meinungsäußerung ist ja nicht unbegründet. Wir meinen, dass mit den zum Handel mit Gebrauchtsoftware ergangenen EuGH- und BGH-Urteilen unter speziellen Konstellationen im Client/Server Umfeld „Das Aufspalten von Volumenlizenzen von Microsoft“ noch nicht abschließend geklärt ist. Auch das jüngste BGH Urteil  vom 11.12.2014 bezieht sich nur auf die spezifisch in dem dortigen Fall betroffenen speziellen Adobe Volumenlizenzen, die sich aber in einigen wichtigen Punkten von Microsoft Volumenlizenzen unterscheiden.“

„Ergo gibt es unserer Meinung nach aktuell noch Restrisiken bei der Aufspaltung von Microsoft Volumenlizenzen, die gerade im Falle eines Audits durch Microsoft zu Problemen führen können“, erklärt U-S-C Geschäftsführer Walter Lang und weiter: „Übrigens haben wir bereits vor über zwei Jahren auf unserer Webseite dazu unsere Meinung kund getan. Damals forderte uns die usedSoft Schweiz AG zur Unterlassung dieser Meinungsäußerung auf. Es kam zu einem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Hamburg. Dieses hat usedSoft verloren. Der Antrag wurde auch in 2.Instanz vom Hanseatischen Oberlandesgericht in allen Punkten abgelehnt. Schon damals gelang es usedSoft nicht, uns unsere kritischen Meinungsäußerungen zu aufgespaltenen Microsoft Volumenlizenzen verbieten zu lassen.“

Jetzt kommt es zu einem erneuten Prozess der beiden Münchner Firmen – nach Hamburg wird am Mittwoch, den 15. Juli 2015,  das Düsseldorfer Landgericht Recht sprechen.

Bei Rückfragen:
U-S-C GmbH, Peter Reiner,
Ramersdorferstr. 1, 81669 München,
Telefon: +49 (0)89 600 87 86 0, Mail: info@u-s-c.de
www.u-s-c.de
www.u-s-c-shop.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Sicherheitscode eingeben * Time limit is exhausted. Please reload CAPTCHA.

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personaliseren, Funktionen für soziale Meiden anbieten zu können, und die Zugriffe auf unsere Webseite zu analysieren. Informationen, die wir über diese Cookies erhalten, werden ausschließlich zur Optimierung unseres Webangebotes auf dieser Homepage verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen