Was momentan beim Kauf von Gebraucht-Software zu beachten ist:
„Modell Safe“: „Rechtssicherer Erwerb von Gebrauchtsoftware“
Der Verkauf von Einzelplatz-Lizenzen und von kompletten Volumen-Lizenz-Verträgen ist von dem BGH Verfahren nicht betroffen.
„Modell Risk“: „Teil-Lizenzen aus Volumenverträgen“ und „Download-Software“ weiter unklar
Fazit: Finger weg von Lizenzangeboten nach Modell B, da rechtliches Restrisiko vorhanden – auch wenn diese gebrauchten Lizenzen wesentlich billiger angeboten werden. Nur Einzellizenzen oder komplette Volumenverträge kaufen, wie sie U-S-C anbietet.
Und bei weiteren Fragen: Telefonische Erstberatung von U-S-C nutzen, die kostet nichts! Kunden, Einkäufer und EDV-Leiter, die bei U-S-C gebrauchte Software einkaufen, können weiterhin unbesorgt sein, egal was BGH und andere Gerichte in Zukunft entscheiden werden.