Keine Entscheidung ist auch eine Entscheidung. Nie war dieser Satz treffender als im aktuellen Prozess zur „Zulässigkeit des Vertriebs gebrauchter Softwarelizenzen“ Offiziell ist das BGH-Verfahren an den Gerichtshof der Europäischen Union zur finalen Urteilsfindung weitergereicht worden – inoffiziell heißt das: Das Kaufen und Verkaufen von Gebrauchtsoftware ist weiterhin absolut rechtssicher, solange Sie nach dem „Modell Safe“ wie bei U-S-C Software kaufen – und nicht nach dem „Modell Risk“.
„Modell Safe“: Gebrauchte Software 100% rechtssicher kaufen, verkaufen und tauschen.
Einzelplatz-Lizenzen und komplette Volumenlizenz-Verträge – wie sie U-S-C ausschließlich anbietet – sind vom BGH Verfahren nicht betroffen. Auch Hersteller wie Microsoft bestätigen und regeln durch die „Eula“ ausdrücklich die rechtssichere Übertragung von Microsoft Lizenzen – andere Pressemitteilungen von Herstellern verwirren den Verbraucher nur.
„Modell Risk“: Auch „Teil-Lizenzen aus Volumenverträgen“ und „Downloadsoftware“
Ob einzelne Nutzungsrechte aus einem Volumenvertrag weiterverkauft werden dürfen, entscheidet jetzt das EuGH. Das gilt erst recht für den Erwerb von Zweitrechten an Download-Software. Die Herkunft einer Lizenz muss klar sein – die Übertragung rechtssicher. Wer trotzdem kauft geht ein hohes Restrisiko ein – genauso wie jemand der ein Auto ohne Brief und Schlüssel erwirbt.
Fazit
Als „Modell Safe“- Händler ist U-S-C von der BGH Vertagung nicht betroffen. Wer Teil-Lizenzen aus Volumenverträgen oder gebrauchte Downloadsoftware kauft, kauft ein hohes rechtliches Restrisiko mit. Die U-S-C bietet deshalb grundsätzlich gebraucht keine Teil-Lizenzen oder Downloadsoftware an. Bei Fragen nutzen Sie unsere telefonische Erstberatung: Die ist kostenlos – und spart Ihnen vielleicht viel Ärger.