Gebrauchtsoftware EuGH Urteil Pressestatement U-S-C GmbH

Pressestatement zum EuGH Urteil zur Gebrauchtsoftware

U-S-C Geschäftsmodell exakt bestätigt

„Vor dem Kauf von Teil-Lizenzen haben wir immer gewarnt!“

Das EuGH Urteil zur Gebrauchtsoftware vom 03.07.2012 schafft Klarheit auf dem Gebrauchtsoftware Markt. Ab sofort darf gebrauchte Software weiterverkauft werden – egal ob CD-Rom, DVD oder Download-Kopie. Einzig die Aufspaltung von Lizenzen ist nicht zulässig.

„Dieses finale Urteil bestätigt exakt unser Geschäftsmodell“, freut sich U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner, „seit bald 10 Jahren kaufen und verkaufen wir ausschließlich vollständige Original Gebraucht-Software-Lizenzen. Jetzt können wir auch im Download-Bereich (z.B. MS Office 2007 oder Office 2013 ) weiter aufstocken – und das sogar europaweit.“

Das Aufspalten von Lizenzen ist jetzt möglicherweise unzulässig!

Weiter betont Reiner: „Das Verbot der Aufspaltung von Lizenzen des Sensations-Urteils tangiert uns nicht, da wir solche Lizenzen im Gegensatz zu anderen Gebraucht-Software-Händlern wegen des rechtlichen Rest-Risikos grundsätzlich nicht verkauft hatten. Und das war gut so. Meiner Meinung nach könnten jetzt Kunden, die aufgespaltete Lizenzen erworben haben, Probleme mit den Herstellern bekommen!“

„Wir raten dringend allen, die aufgespaltene Lizenzen erworben haben, so schnell wie möglich ihren Lizenzbereich in Ordnung zu bringen und falls nötig: Nachlizenzieren“, empfiehlt der U-S-C Geschäftsführer, „vom Verkäufer ausgestellte Testate bringen im Falle einer Prüfung schon lange keine Rechtssicherheit mehr und in der Haftung ist die Geschäftsführung.“

Als vom Hersteller unabhängiger Lizenz-Berater bietet U-S-C hier schnelle und unkomplizierte Hilfe. Die telefonische Erstberatung ist kostenlos.

Lesetipp:
Interview zum EuGH Urteil: Gebrauchtsoftware
in IT-Business vom 05.07.12

 

 

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