Es ist ein lange erwartetes Urteil im Streit um den Verkauf von Gebrauchtsoftware. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil zum Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen vom 03.07.2012 entschieden: gebrauchte Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden. Dabei gibt es nun keinen Unterschied mehr zwischen Datenträger und Download. Das entschied der Europäische Gerichtshof in einem Streit gegen den US-Konzern Oracle.
Der Grundsatz der Erschöpfung des Verbreitungsrechts gilt nicht nur dann wenn der Urheberrechtsinhaber die Kopien seiner Software auf einem Datenträger (CD-ROM oder DVD) vermarktet, sondern auch wenn er sie durch Herunterladen von einer Internetseite verbreitet, führt der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil aus.
In diesem Zusammenhang stellt der Gerichtshof klar, dass jeder spätere Erwerber einer Kopie, für die das Verbreitungsrecht des Urheberrechtsinhabers erloschen ist, rechtmäßiger Erwerber in diesem Sinne ist. Er kann also die ihm vom Ersterwerber verkaufte Kopie auf seinen Computer herunterladen. Dieses Herunterladen ist als Vervielfältigung eines Computerprogramms anzusehen, die für die bestimmungsgemäße Nutzung dieses Programms durch den neuen Erwerber erforderlich ist.
Bisher wurde zwischen einem gekauften Datenträger und einem bezahlten Download ein Unterschied gemacht. Gebrauchte Software auf Datenträgern durfte man auch vorher schon verkaufen. Ausnahme bleibt immer noch das Aufspalten von Lizenzen.
Stellungnahme des Branchenverbands Bitkom vor, der in Deutschland nach eigenen Angaben mehr als 1.700 Anbieter von Software und IT-Services, Telekommunikations- und Internetdiensten sowie Hersteller von Hardware und Consumer Electronics und Unternehmen der digitalen Medien vertritt:
„Wir begrüßen, dass der EuGH diese wichtige Grundsatzfrage zum Software-Markt zügig geklärt hat. Die bisherige Rechtsunsicherheit wird damit allmählich beendet…“
Wir als Händler von gebrauchter Software begrüßen das Urteil. Es bringt wieder mehr Sicherheit und Transparenz für Käufer und Verkäufer von gebrauchter Software. Die U-S-C handelt gebrauchte Software seit Jahren streng nach den Auflagen der Softwarehersteller, das Urteil bietet uns die Möglichkeit Ihnen jetzt auch gebrauchte Software-Lizenzen von Download-Software wie Microsoft Office 2007 günstig und legal anzubieten.
Sollten Sie eventuell aufgespaltene Lizenzen gekauft haben oder sich nicht sicher seien, wie es um den Software-Lizenz-Bestand in Ihrem Unternehmen steht, helfen wir gerne und schnell mit legalen gebrauchten Software-Lizenzen!
Das Urteil überascht doch etwas – Juristen haben doch selten so viel Verstand etwas Richtiges zu tun.
Das ist auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung. Es zeigt aber auch, daß es wichtig ist, den Handel mit gebrauchter Software nicht über Ebay, sondern über Spezialisten zu machen, die auch die Haken und Ösen kennen.
Sehe ich genauso wie Rudolf. Wichtig ist wirklich sowas über Spezialisten zu machen. Über Ebay sollte sowas wiederum verboten werden.
Aber wie ihr schon sagtet: Das Urteil an sich überrascht wirklich. Aber im positiven Sinne natürlich.
Gruß,
Jasmine