Vor dem Hamburger Landgericht hat SAP einen Prozess um gebrauchte Software verloren.
Der Gebrauchtsoftware-Händler Susen Software konnte vor Gericht einen Sieg erringen und SAP kann künftig den Weiterverkauf gebrauchter SAP-Lizenzen nicht mehr einschränken.
Am Freitag den 28.10.2013 erklärte das Hamburger Landgericht die Verwendung zweier Klauseln in den SAP Lizenzverträgen für unzulässig. Darin hatte Europas größter Softwarehersteller SAP den Weitervertrieb von Lizenzen oder der Zukauf von Dritten nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Unternehmens erlaubt sowie die Vermessung geregelt. Diese Klauseln seien unwirksam hatte das Landgericht geurteilt.
Bereits in der mündlichen Verhandlung erklärte die Kammer, dass die strittigen Klauseln nicht mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vereinbar seien. Der EuGH hatte 2012 in seinem Urteil zu Gebrauchter Software entschieden, dass Softwarelizenzen weiterverkauft werden dürfen. Damals hatte der SAP-Konkurrent Oracle gegen die Firma UsedSoft geklagt, die ebenfalls mit gebrauchten Softwarelizenzen handelt.
Das Urteil ermöglicht mehr Wettbewerb auf dem Markt für Büro- und Unternehmenssoftware und stärkt die Position der Händler gebrauchter Software in Deutschland.
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