„Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen“ – Düsseldorfer Landgericht* gibt U-S-C Recht

vorsicht-beim-kauf-von-aufgespaltenen-volumenlizenzen-duesseldorfer-landgericht-gibt-u-s-c-rechtAls SAM- und Lizenzaudit-Experte rät die U-S-C auch nach dem aktuellsten BGH-Adobe-Urteil vom 11.12.2014 ihren Kunden: „Nach wie vor Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen!“

Die Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit der Veröffentlichung dieser Meinung wurde durch das nun vorliegende aktuelle Urteil vom 05.08.2015 des Landgerichts Düsseldorf* bestätigt und die dortige Klage von usedSoft gegen U-S-C  in allen Punkten abgewiesen.

U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner freut sich über die Zustimmung des LG Düsseldorf: „Auch das jüngste BGH-Adobe-Urteil vom Dezember 2014 ändert nichts an unserer Auffassung, dass bei der Aufspaltung von Microsoft Volumenlizenzen Vorsicht geboten ist.“ „„Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen“ – Düsseldorfer Landgericht* gibt U-S-C Recht“ weiterlesen

Gebrauchte Software wird salonfähig

U-S-C im Interview mit IT-Zoom

Gebrauchte Software wird salonfähig
Bildquelle: it-zoom.de Screenshot: IT-Zoom – 18. 07. 2015 Gebrauchte Software wird salonfähig

U-S-C im Interview mit IT-Zoom.de
18. 07. 2015

IT-ZOOM ist das Wissensportal der erfolgreichen Magazine IT-DIRECTOR, IT-MITTELSTAND, MOBILE BUSINESS und DV-Dialog. IT-ZOOM bündelt Wissen über Business-Lösungen, IT-Technologien und Anwendungen. IT-ZOOM liefert IT-Profis Personalmeldungen, Tipps für IT-Management, Strategie-Interviews, Managerporträts und Investitionshilfen. „Gebrauchte Software wird salonfähig“ weiterlesen

Hinweis „Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen“ unlauterer Wettbewerb?

U-S-C Gebrauchte Software

U-S-C Gebrauchte SoftwareProzess UsedSoft Deutschland vs. U-S-C am 15. Juli 2015 vor dem LG Düsseldorf

Als SAM- und Lizenzaudit-Experte rät die U-S-C nach wie vor ihren Kunden „Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen“, beispielsweise im Blog „U-S-C Gebrauchte Software“. Die usedSoft GmbH hat daraufhin am 18. März beim Landgericht Düsseldorf  Unterlassungsklage „wegen unlauterem Wettbewerb“  gegen die U-S-C GmbH eingereicht. Die mündliche Verhandlung am Düsseldorfer Landgericht wird nächste Woche am Mittwoch, den 15. Juli 2015, stattfinden.
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usedSoft Deutschland verklagt Lizenzgutachter U-S-C „wegen unlauterem Wettbewerb“

Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen?

Am 18. März reichte die usedSoft GmbH beim Landgericht Düsseldorf Unterlassungsklage gegen die U-S-C GmbH „wegen unlauterem Wettbewerb“ ein. Hintergrund ist u.a. der folgende Hinweis der U-S-C in einem Blogbeitrag vom 09.01.2015: „Nach wie vor Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen“.

„Diese Lizenz-Meinung lassen wir uns nicht verbieten“, so U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner und weiter: „Wir freuen uns auf den Prozess. Denn wir hoffen auf mehr Klarheit für unsere Kunden bezüglich des Themas „Kauf von aufgespaltenen Microsoft Volumenlizenzen“. Wir raten bei einem solchen Kauf ganz bewusst nach wie vor zur Vorsicht, denn wir sind ja nicht nur Spezialist für den Handel mit Gebrauchter Software, sondern führen als ausgebildeter Lizenzgutachter seit vielen Jahren sehr erfolgreich von Microsoft unabhängige SAM Audits durch. „usedSoft Deutschland verklagt Lizenzgutachter U-S-C „wegen unlauterem Wettbewerb““ weiterlesen

BGH Urteil Gebrauchtsoftware

BGH Urteil Gebrauchte SoftwareBGH bestätigt EuGH-Urteil zu Gebrauchtsoftware.
Ja zum Handel mit Gebrauchter Software
Aber: Weiter unklar, Aufspaltung von Volumenlizenzen!

Mit dem UsedSoft-Urteil vom 17.07.2013 hat das BGH wesentliche Grundentscheidungen des EuGH-Urteils zur Gebrauchtsoftware vom 3. Juli 2012 bestätigt, bzw. an das Oberlandesgericht München zur finalen Entscheidung durchgewunken. Damit ist der Handel mit Gebrauchter Software und Gebrauchter Download Software ganz klar erlaubt.

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