Als SAM- und Lizenzaudit-Experte rät die U-S-C auch nach dem aktuellsten BGH-Adobe-Urteil vom 11.12.2014 ihren Kunden: „Nach wie vor Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen!“
Die Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit der Veröffentlichung dieser Meinung wurde durch das nun vorliegende aktuelle Urteil vom 05.08.2015 des Landgerichts Düsseldorf* bestätigt und die dortige Klage von usedSoft gegen U-S-C in allen Punkten abgewiesen.
U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner freut sich über die Zustimmung des LG Düsseldorf: „Auch das jüngste BGH-Adobe-Urteil vom Dezember 2014 ändert nichts an unserer Auffassung, dass bei der Aufspaltung von Microsoft Volumenlizenzen Vorsicht geboten ist.“ „„Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen“ – Düsseldorfer Landgericht* gibt U-S-C Recht“ weiterlesen